Lexikon -Rückwirkende Rentenzahlung
Nach Abschluss der Überprüfung und nach positivem Bescheid durch den jeweiligen Versicherer wird die Rente rückwirkend ausgezahlt ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.

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Nach Abschluss der Überprüfung und nach positivem Bescheid durch den jeweiligen Versicherer wird die Rente rückwirkend ausgezahlt ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.
